
Die Gebäudeautomation und das GEG
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, thematisiert hauptsächlich die Energieanforderungen für Wohngebäude. Ob Neubau oder Bestand, mit dem Beschluss zum GEG sollen die nationalen Klimaschutzziele erreicht werden. Genauer, sollen die Anforderungen des Gesetzes die Energieeffizienz von Gebäuden steigern, um damit den Energieverbrauch und vor allem die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Doch was ist mit den Nicht-Wohngebäuden? Nicht-Wohngebäude wurden zunächst nicht berücksichtigt beziehungsweise nicht so, wie sie es sollten. Schließlich sind sie für bis zu ein Drittel des bundesweiten Gebäudeenergieverbrauchs zuständig. Mit dem Beschluss vom September 2023 zur Änderung des GEGs traten am 01. Januar 2024 dann auch Anforderungen an Nicht-Wohngebäude in Kraft. In diesem Zuge wurde auch gleichzeitig das Potenzial von der Gebäudeautomation erkannt, weshalb diese in den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes aufgenommen wurde. Denn die Gebäudeautomation kann nicht nur bei Wohngebäuden dazu beitragen, dass der Energieverbrauch gesenkt wird, auch Firmen, die Nicht-Wohngebäude betreiben, profitieren letztlich davon. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Neubauten oder Bestandsgebäude handelt. Im Gegenteil, Bestandsgebäude können durch die Umstellung auf eine intelligente Gebäudeautomation effizienter wirtschaften und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen.
GEG-Anforderungen an Gebäudeautomation für Nicht-Wohngebäude
Die Gebäudeautomation gilt als Schlüsselwerkezug, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen. Bis Ende 2024 sollten die Anforderungen in Nicht-Wohngebäuden umgesetzt werden, so hieß es in dem Beschluss. Ein Jahr hatten Betreiber Zeit, diese umzusetzen, was in Anbetracht des Umfangs nicht viel ist. Ein Punkt auf der Agenda ist die Integration einer Energieüberwachungstechnik, ebenso wie die Installation von Systemen zur Automatisierung und Steuerung von Gebäuden. Die Umsetzung betraf alle Nicht-Wohngebäude im Bestand, die mit Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlage eine Nennleistung von 290 Kilowatt übersteigen sowie neu errichtete Nicht-Wohngebäude. Sie alle müssen einen Mindest-Automatisierungsgrad vorweisen.
Im Detail bedeutet das:
- Der Mindest-Automatisierungsgrad schließt eine kontinuierliche Überwachung des Energieverbrauchs mit ein. Zusätzlich muss das System in der Lage sein, Verbräuche zu protokollieren und zu analysieren. Dies schließt sowohl die Hauptenergieträger, als auch alle anderen gebäudetechnischen Systeme mit ein.
- Die Auswertung dieser Daten muss firmen- und herstellerunabhängig über eine frei konfigurierbare Schnittstelle erfolgen.
- Der Automatisierungsgrad muss sowohl bei Bestandsgebäuden als auch Neubauten mindestens B oder besser entsprechen.
Gebäudeautomation für Firmen
Die Gebäudeautomation für Firmen ist nicht nur Pflicht, sondern besitzt für diese auch zahlreiche Vorteile. Indem diese Systeme integriert werden, kann die Energieeffizienz von Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und anderen Systeme erheblich verbessert werden. Mit der intelligenten Steuerung kann der Primärenergiebedarf gesenkt werden, was sowohl den GEG-Vorgaben entspricht, als auch die Kosten senkt. Neben der Energieeinsparung und der Kostenreduktion, resultieren aus der Erfüllung der GEG-Vorgaben zudem weitere Vorteile, die da wären: Komfort, Nachhaltigkeit, Skalierbarkeit sowie Zeitersparnis. Firmen setzen bei der Integration von intelligenten Systemen zur Gebäudeautomation nicht nur die Anforderungen um, sondern investieren in eine zukunftssichere Lösung, die sich wirtschaftlich als auch umwelttechnisch rentiert.
Haben Sie Fragen zu der Gebäudeautomation oder möchten Sie Ihr bestehendes System erweitern, kommen Sie auf uns zu. GST MÜLLER ist Ihr Experte für intelligente Gebäudeautomatisierung.